BUND Rhein-Pfalz-Kreis

Beim guten Zustand unserer Gewässer ist der Rhein-Pfalz-Kreis noch lange nicht am Ziel.

Obwohl die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie seit 2009 läuft, hat sich wenig getan. Maßnahmen und Verantwortlichkeiten bleiben vage. Eine klare Projektsteuerung mit Zwischenzielen fehlt.

Der dritte und letzte Bewirtschaftungszyklus (2022-27) der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat begonnen.

Bis zum 21. Juni 2021 konnte die Öffentlichkeit zu den vorgelegten Plänen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd Stellung nehmen.

Neuhofener Altrhein  (© AW)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL vom 23. Oktober 2000) setzt den rechtlichen Rahmen für eine vereinheitlichte Wasserpolitik in Europa mit dem Ziel einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wassernutzung. Die Richtlinie umfaßt den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.

Die Ziele, einen "guten Zustand" zu erreichen, sollten ursprünglich innerhalb von 15 Jahren – also bis 2015 – erreicht werden mit zulässigen Ausnahme- und Fristverlängerungsmöglichkeiten von maximal 12 Jahren bis 2027.

Weitere Hintergründe zur WRRL und den Bewirtschaftungszyklen finden Sie hier.

Das von der SGD Süd vorgelegte Papier "Maßnahmenprogramm 2022-2027 nach der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) für die rheinland-pfälzischen Gewässer im Bearbeitungsgebiet Oberrhein" ( Stand: 22. Dezember 2020) "umfasst auch den Rhein-Pfalz-Kreis"

Unsere ausführliche Stellungnahme vom BUND Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier

Hier eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Punkte:

1. Allgemeine Einordnung und Kritik   mehr lesen...

2. Wichtigste Forderungen des BUND   mehr lesen...

3. Kritik "Südspange"   mehr lesen...

4. Vorschäge des BUND Rhein-Pfalz-Kreis zur Verbesserung der Gewässerstruktur:

Verbesserung der Gewässerqualität im Neuhofener Altrhein

Hohe Nährstoffkonzentration, besonders Phosphat, im Gewässer führten in der Vergangenheit bereits zu massiven Fischsterben. Die bisherigen Maßnahmen bei denen Bäume für eine Windschneise fallen mussten und das Abpumpen von Tiefenwasser sieht der BUND, insbesondere unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen, langfristig als ungeeignete Maßnahme. Der BUND schlägt eine Wiederanbindung an den Rhein vor, damit der Altrhein regelmäßig mit frischem Rheinwasser durchströmt wird.

Renaturierung des Hungergrabens im Bereich der Golfanlage Limburgerhof.

Hungergraben  (© DS)

Aufgrund der wenig gestörten Umgebung und aufgrund der vergleichsweise hohen zusammenhängenden Umgebungsfläche ohne intensive Landwirtschaft, aber vielen Strukturelementen des Offenlandes, könnte sich hier eine Fließgewässer-Biozönose (artenreicher Lebensraum) entwickeln, wie sie in der Vorderpfalz nur noch wenig zu finden ist.

Nutzung des Hungergrabens als Fließgewässer im Limburgerhofer Bruch

Bruch Limburgerhof  (© DS)

Durch Setzen eines Drosselbauwerks nach dem Übergang des Hungergrabens in das Limburgerhofer Bruch könnte ein ständiger Zustrom von Wasser in das Grabensystem des Bruchs erreicht werden. Durch diese Maßnahme könnten die bestehenden sumpfigen Lebensräume im Bruch dauerhaft gesichert werden. Voraussetzung ist, dass vorab die Wasserqualität des Hungergrabens überprüft wird.