Der BUND ist "ein Anwalt der Natur". Er kann als anerkannter Naturschutzverband Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde abgeben (z.B. bei allen Vorhaben, die dem Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht unterliegen). Er kann außerdem sein Verbandsklagerecht bei diesen Vorhaben nutzen, wenn berechtige Einwände zurückgewiesen wurden.
Der BUND nimmt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr: Leider werden in Genehmigungsverfahren allzu oft die Belange des Naturschutzes gegenüber privatwirtschaftlichen oder anderen Interessen nachrangig bewertet oder nicht ausreichend berücksichtigt.
Eine kleine Auswahl der letzten Jahre haben wir für Sie veröffentlicht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.