BUND Rhein-Pfalz-Kreis

Ölprobebohrung zwischen Waldsee und Otterstadt

Bild mit freundlicher Genehmigung der IG Kein Öl, Otterstadt

Am 3. März 2022 hat sich der Verbandsgemeinderat Rheinauen gegen die Erdölexplorationsbohrung positioniert. Dann wurde sie im Juni 2022 nach mehr als sieben Jahren eines langen Genehmigungsweges doch genehmigt. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, so auch vom BUND Landesverband Rheinland-Pfalz. Ende Mai 2023 erging die Widerspruchsentscheidung der zuständigen Behörde, der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Am 26.06.2023 wurde durch die vom BUND beauftragte Anwaltskanzlei fristgerecht Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung eingelegt. Am 13.03.2024 wurde diese Klage des BUND vom Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße zurückgewiesen, ebenso wie diejenigen der Verbandgemeinde Rheinauen und der Ortsgemeinde Otterstadt.

Pressemitteilung des BUND Landesverbands Rheinland-Pfalz vom 14.03.2024:

Geplante Ölexplorationsbohrung in Otterstadt: Klage des BUND gegen Hauptbetriebsplan abgewiesen

Seit vielen Jahren fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, bevor über die Genehmigung einer Bohrung zum Auffinden von Erdöl (Ölexplorationsbohrung) auf einer Landwirtschaftsfläche zwischen Otterstadt und Waldsee entschieden wird. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hatte die Neptune Energy Deutschland GmbH auch Unterlagen zur Durchführung einer sogenannten standortbezogenen Vorprüfung beauftragt. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) kam nach Prüfung diese Unterlagen zu dem Ergebnis, dass keine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Gegen diese Entscheidung konnte nicht selbstständig geklagt werden.

Da der mit Bescheid des LGB vom 23. Juni 2022 genehmigte Hauptbetriebsplan Bezug auf die Vorprüfung der Umweltbelange nahm, legte der BUND gegen diese Genehmigung zunächst Widerspruch bei der Bergbehörde ein. Der Widerspruch wurde im Jahr 2023 zurückgewiesen. Daraufhin hat sich der BUND zu einer Klage entschlossen, um auf diesem Wege die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzusetzen. Zwar ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans für die Explorationsbohrung zeitlich befristet, doch über diese Bohrung wird eine Standortentscheidung getroffen, die über den vorgesehenen Gültigkeitszeitraum weit hinausgeht. Schließlich dient die Bohrung dem Auffinden von Öl und damit ist der Standort die Basis für mögliche weitere Zulassungsanträge für weitere Bohrungen und eine Gewinnung von Öl. Aus Sicht des BUND ist deshalb eine umfängliche Prüfung der Umweltverträglichkeit des Standorts erforderlich, bevor über die Probebohrung Fakten geschaffen werden.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nach der gestrigen mündlichen Verhandlung über die Klage des BUND-Landesverbands entschieden und die Klage abgewiesen. Eine Begründung wird in den nächsten Wochen zugestellt. 

„Wir bedauern die Entscheidung, können sie aber erstmal nur zur Kenntnis nehmen, da wir die Gründe für die Abweisung noch nicht kennen. Sobald uns das Urteil mit der Begründung zugestellt ist, werden wir es analysieren. Erst dann können wir gemeinsam mit dem von uns beauftragten Rechtsanwalt die weitere Vorgehensweise beraten“, meint BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub.

 

Für Rückfragen

Sabine Yacoub, Landesvorsitzende: 0174 9971892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

Rolf Götz, Vorsitzender BUND Rhein-Pfalz-Kreis: rolf.goetz(at)bund-rlp.de

Historie des geplanten Bohrplatzes zwischen Otterstadt und Waldsee

Seit Jahren wird in Speyer Öl gefördert, nun sollte es auch im Rhein-Pfalz-Kreis aus der Erde geholt werden. Nördlich von Speyer bei Römerberg und zwischen Waldsee und Otterstadt. Da das vermutete Erdölvorkommen bei Otterstadt unter einem Naturschutzgebiet liegt, wo das Einrichten einer Bohrplattform nicht genehmigungsfähig wäre, versucht man von einem benachbarten Acker, der unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet angrenzt, die Erkundungsbohrung aufzubauen. Dabei wurden mithilfe der Behörden zunächst im Regionalplan verankerte Vorrangflächen für Natur, Landschaft und Landwirtschaft aufgekündigt, um die Erkundungsplattformen auf freiem Acker zu errichten. Zwischen Otterstadt und Waldsee soll an der engsten Stelle zwischen den beiden Wohngemeinden ein Bohrturm, Trenneinrichtungen, Öltanks, Verladefläche und Gebäudeinfrastruktur mitten in der Agrarlandschaft in einer ursprünglich als "Grünzäsur"vorgesehenen Freifläche entstehen. Die Fläche ist Teil einer winzigen „Insel“ inmitten des Landschaftsschutzgebietes Rheinauen, nahe an den FFH-Flächen der Rheinauen und einem Naturschutzgebiet. Die Rheinauen zwischen Speyer und Ludwigshafen sind nach Norden und Süden durch die beiden Städte nicht überwindbar für am Boden wandernde Tiere. Dieser Teil der Rheinauen muss über den Ordenswald (Schifferstadt- Neustadt) an den Pfälzer Wald angebunden sein, um einen genetischen Austausch für die am Boden lebenden Tiere zu ermöglichen. Die Wildkatze ist die Symbolart für die notwendige Vernetzung unserer Wälder. Linksrheinisch ist die von der Ölbohrung betroffene Vernetzungslinie die nördlichste im Oberrheingraben. Eine von Bürgern getragenen Interessengemeinschaft gegen diese Pläne wurde gegründet und wird von Parteien des Ortsgemeinderates in Otterstadt unterstützt.

Der BUND fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren. Diese wurde von der Genehmigungsbehörde (Landesamt für Geologie und Bergbau = LGB) für die Erkundungsbohrung abgelehnt, da eine Vorprüfung (Gutachten aus dem Jahr 2016) keine Erheblichkeit der Auswirkungen der Maßnahme festgestellt hätte. Ende Juni 2022 wurde der Hauptbetriebsplan für die Erkundungsbohrung vom LGB genehmigt. Es handelte sich um ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, aber selbst der betroffenen Gemeinde, die im Verfahren beteiligt wurde, wurde zunächst der Zugang zur Verfahrensakte verwehrt. Wo bleibt die Transparenz des Entscheidungswegs? 

Die Naturschutzverbände fordern seit langem, dass das hier zugrunde gelegte Bergrecht dringend einer Modernisierung und Anpassung bedarf. Das finanzielle Risiko ist heutzutage erheblich niedriger als vor 100 Jahren, als das Bergrecht erstmals erlassen wurde, der Gewinn aus der Erschließung der Vorkommen entsprechend hoch. Jeder Tropfen Erdöl, der aus seiner geo-evolutionären  (End-)Lagerstätte geholt wird, wird früher oder später zumindest als Kohlendioxid den Klimawandel weiter anheizen. Konzentrieren wir uns auf regenerative Energien und nachwachsende Rohstoffe!

Gefährdung der Vernetzungsachse

Die Beeinträchtigung der Vernetzungsachse Rehbach-Speyerbach Schwemmkegel mit den Rheinauen Speyer-Ludwigshafen wurde nicht ausreichend geprüft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss alle relevanten Tierarten beurteilen.