
Am 3. März 2022 hat sich der Verbandsgemeinderat Rheinauen gegen die Erdölexplorationsbohrung positioniert. Nun wurde sie im Juni 2022 nach mehr als sieben Jahren eines langen Genehmigungsweges doch genehmigt.
Seit Jahren wir in Speyer Öl gefördert, nun sollt es auch im Rhein-Pfalz-Kreis aus der Erde geholt werden. Nördlich von Speyer bei Römerberg und zwischen Waldsee und Otterstadt. Da das vermutete Erdölvorkommen bei Otterstadt unter einem Naturschutzgebiet liegt, wo das Einrichten einer Bohrplattform nicht genehmigungsfähig wäre, versucht man von einem benachbarten Acker, der unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet angrenzt, die Erkundungsbohrung aufzubauen. Dabei wurden mithilfe der Behörden zunächst im Regionalplan verankerte Vorrangflächen für Natur, Landschaft und Landwirtschaft aufgekündigt, um die Erkundungsplattformen auf freiem Acker zu errichten. Zwischen Otterstadt und Waldsee soll an der engsten Stelle zwischen den beiden Wohngemeinden ein Bohrturm, Trenneinrichtungen, Öltanks, Verladefläche und Gebäudeinfrastruktur mitten in der Agrarlandschaft in einer ursprünglich als "Grünzäsur"vorgesehenen Freifläche entstehen. Die Fläche ist Teil einer winzigen „Insel“ inmitten des Landschaftsschutzgebietes Rheinauen, nahe an den FFH-Flächen der Rheinauen und einem Naturschutzgebiet. Die Rheinauen zwischen Speyer und Ludwigshafen sind nach Norden und Süden durch die beiden Städte nicht überwindbar für am Boden wandernde Tiere. Dieser Teil der Rheinauen muss über den Ordenswald (Schifferstadt- Neustadt) an den Pfälzer Wald angebunden sein, um einen genetischen Austausch für die am Boden lebenden Tiere zu ermöglichen. Die Wildkatze ist die Symbolart für die notwendige Vernetzung unserer Wälder. Linksrheinisch ist die von er Ölbohrung betroffene Vernetzungslinie die nördlichste im Oberrheingraben. Eine von Bürgern getragenen Interessengemeinschaft gegen diese Pläne wurde gegründet und wird von Parteien des Ortsgemeinderates in Otterstadt unterstützt.
Der BUND fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren. Diese wurde von der Genehmigungsbehörde (Landesamt für Geologie und Bergbau = LGB) für die Erkundungsbohrung abgelehnt, da eine Vorprüfung (Gutachten aus dem Jahr 2016) keine Erheblichkeit der Auswirkungen der Maßnahme festgestellt hätte. Ende Juni 2022 wurde der Hauptbetriebsplan für die Erkundungsbohrung vom LGB genehmigt. Es handelte sich um ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, aber selbst der betroffenen Gemeinde, die im Verfahren beteiligt wurde, wird nun der Zugang zur Verfahrensakte verwehrt. Wo bleibt die Transparenz des Entscheidungswegs?
Die Naturschutzverbände fordern seit langem, dass das hier zugrunde gelegte Bergrecht dringend einer Modernisierung und Anpassung bedarf. Das finanzielle Risiko ist heutzutage erheblich niedriger als vor 100 Jahren, als das Bergrecht erstmals erlassen wurde, der Gewinn aus der Erschließung der Vorkommen entsprechend hoch.
Gefährdung der Vernetzungsachse

Die Beeinträchtigung der Vernetzungsachse Rehbach-Speyerbach Schwemmkegel mit den Rheinauen Speyer-Ludwigshafen wurde nicht ausreichend geprüft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss alle relevanten Tierarten beurteilen.