
Wer Klimaschutz hört, denkt in der Regel zuerst an die Energiewende und erneuerbare Energien. Dies ist zweifellos zutreffend. Dennoch darf der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu einer Entwertungen von Flächen für den Natur- und/oder Artenschutz führen, oder wertvolles (ertragreiches) Ackerland opfern:
- Eine hohe Biodiversität ist im Klimawandel die einzige Chance für die Natur, ihre Biozönosen anzupassen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) müssen als positiven weiteren Aspekt zumindest auch Mindeststandards erfüllen, die dem Natur- und Artenschutz dienen. Wodurch unterscheiden sie sich sonst von Gewerbeflächen?
- Wir brauchen unsere Ackerflächen zur Grundversorgung. Die Produktion regionaler Lebensmittel ist ein Beitrag zum Klimaschutz (Transportwege).
Im dicht besiedelten Rhein-Pfalz-Kreis ist der Wettstreit um die begrenzten Flächen in vollem Gange. Ein sorgsamer Umgang mit der Ressource "Boden und Fläche" ist deshalb Pflicht!
Verfahren
Die Umwandlung wertvoller Ackerfläche in eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der BASF-Kläranlage lehnen wir ab. Wir haben unsere Stellungnahme hierzu im Bebauungsplan-Verfahren eingebracht: Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe zum B-Plan-Verfahren vom 09.01.2025. Aber bereits als die Pläne im Jahr 2023 bekannt wurden, hat der BUND-Landesverband in einer eindringlichen Pressemitteilung an die Verantwortlichen appeliert, hier zumindest durch Wahl einer Agri-PV-Anlage, den Verlust an wertvollem Ackerboden weitgehend zu reduzieren: Pressemitteilung des BUND-Landesverbands vom 26.10.2023.
Der Betreiber einer energieintensiven Produktion will in Böhl-Iggelheim am südwestlichen Ortsrand auf der "Großen Mühlwiese" am Rehbach eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Die Anlage lehnen wir nicht ab, wohl aber die nach unserer Ansicht die für die Natur und das Landschaftsbild viel zu hohe Belegungsdichte mit Modulen: Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe vom 03.06.2024