BUND Rhein-Pfalz-Kreis

Deponieerweiterung Flotzgrün

 

 

Flotzgrün ist eine künstliche Insel, die durch die Rheinregulierung entstanden ist. Sie liegt südlich von Speyer am Rhein. Die Karte zeigt die Lage der Deponie eingebettet inmitten von Schutzgebieten. Die Schutzgebiete sind in der Farbe lila dargestellt. Jede Nummer steht für einen ökologisch wertvollen Lebensraumtyp.

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BUND nimmt Stellung zur geplanten Deponieerweiterung: „Flotzgrün neu bewerten!“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz lehnt die Erweiterung der Deponie Flotzgrün entschieden ab. Er hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Abschnitt 8 der BASF-Deponie als anerkannter Naturschutzverband eine entsprechend kritische Stellungnahme abgegeben. „Heutzutage wäre die Genehmigung einer Deponie in einem so sensiblen Bereich umgeben vom Rhein undenkbar“, ist Roland Kirsch, Bezirksbeauftragter im BUND Landesvorstand, überzeugt. Deshalb könne der BUND auch nicht nachvollziehen, dass die Deponie nun auch noch erweitert werden solle - vor allem vor dem Hintergrund der bestehenden Probleme mit den vorhandenen Altlasten. Kirsch erläutert: „Giftige Stoffe aus der Deponie gelangen ins Grundwasser und gefährden so das Trinkwasser der Region. Deshalb muss die Sicherung der Altlasten oberste Priorität haben. Wir gehen davon aus, dass die in der Vergangenheit abgelagerten giftigen Abfälle ausgebaggert und abtransportiert werden müssen. Wenn die Deponie erweitert wird und zusätzliche Abfälle eingelagert werden, ist das nicht mehr möglich.“

In seiner Stellungnahme fordert der BUND vor allem unabhängige Gutachten zu den Sachverhalten, insbesondere zu den Risiken der abgelagerten Abfälle. Hierfür müssten sowohl die BASF als auch die Behörden alle vorhandenen Unterlagen offen legen. Sollte dennoch nicht zu klären sein, welche Ablagerungen sich im Altdeponiebereich befinden und welche Gefahren von diesem Altlasten ausgehen, müsse ein Erkundungskonzept erstellt und eine Erkundung durchgeführt werden. Außerdem müssten die Grundwasserhorizonte um die Deponie herum umfassend auf Schadstoffe untersucht werden. Die Schadstoffausbreitung müsse über ein Strömungsmodell berechnet werden, um so die Gefährdung der Umgebung einschätzen zu können. Die Verantwortung für die Beauftragung der Gutachten sieht der BUND bei der SGD Süd, als zuständiger Behörde.  „Die SGD muss sicher stellen, dass wirtschaftliche Interessen des Deponiebetreibers bei der Risikobewertung keine Rolle spielen“, fordert Kirsch.

Der ausführliche Forderungskatalog des BUND wird auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. 

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